Arbeitszeitkonto mit getrennten Salden
Ein Plusstunden-Topf ist zu grob. Mehrarbeit trägt 25 % Zuschlag, Überstunden 50 %, Zeitausgleich verbraucht Guthaben. Wer alles in einen Saldo wirft, kann der Lohnverrechnung nicht sagen, was auszuzahlen ist. zeitkonto führt die Töpfe getrennt.
Was ein Arbeitszeitkonto leisten muss
Ein Arbeitszeitkonto – oft auch Zeitkonto, Stundenkonto oder Gleitzeitkonto genannt – zeigt, wie weit jemand über oder unter der vereinbarten Arbeitszeit liegt. Für die Lohnverrechnung reicht ein einzelner Saldo aber nicht: Mehrarbeit und Überstunden tragen unterschiedliche Zuschläge, Zeitausgleich baut Guthaben ab, und Feiertage verschieben die Wochengrenze. zeitkonto führt diese Werte getrennt und minutengenau – vom ersten Stempeln bis zur Auszahlung.
Getrennte Salden statt einem Topf
Die Stunden bis zur vertraglichen Arbeitszeit sind Normalzeit. Was darüber bis zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit anfällt, ist bei Teilzeit Mehrarbeit (§ 19d AZG). Erst darüber beginnen Überstunden. Die drei Beträge ergeben zusammen immer die tatsächlich geleistete Zeit.
- Normalzeit, Mehrarbeit und Überstunden je Woche
- 25-%-Zuschlag auf Mehrarbeit, 50 % auf Überstunden
- Entfall des Mehrarbeitszuschlags bei fristgerechtem 1:1-Ausgleich
Überstunden nach Woche und nach Tag
Maßgeblich ist der höhere Wert aus Tages- und Wochenbetrachtung. Ein Zwölf-Stunden-Dienstag bleibt Überstunde, auch wenn die Woche kurz war. Und bezahlte Abwesenheit senkt die Wochengrenze: In einer Woche mit Feiertag beginnen Überstunden früher.
- Tages- und Wochengrenze, der höhere Wert zählt
- Feiertag, Urlaub und Krankenstand senken die Wochengrenze
- Zeitausgleich senkt sie nicht – dort wird Guthaben verbraucht
Gleitzeit mit Übertrag
Die Gleitzeitvereinbarung legt fest, wie viel Guthaben und wie viel Minus am Ende einer Periode mitgenommen werden darf. zeitkonto prüft beide Grenzen und meldet, wenn der Übertrag reißt – bevor er zum Problem wird.
- Tägliche Normalarbeitszeit bis 10 oder 12 Stunden
- Obergrenze für Plus- und Minusübertrag
- Hinweis vor dem Periodenende
Zeitausgleich mit Puffer
Sie legen fest, ab welchem Guthaben Zeitausgleich genommen werden darf und wie viel danach übrig bleiben muss. Die Prüfung sitzt in der Datenbank, nicht im Formular – sie greift auch bei Anträgen, die nicht über die Oberfläche kommen.
- Mindestguthaben, bevor Zeitausgleich möglich ist
- Restguthaben, das stehen bleiben muss
- Verbrauch tagesgenau im Konto sichtbar
Auszahlen mit Stichtag
Überstunden über dem vereinbarten Puffer schlägt zeitkonto zur Auszahlung vor – auf Basis des Saldos per Monatsende, nicht per heute. Sonst würde ein Zeitausgleich im Folgemonat die Abrechnung des Vormonats verändern.
- Puffer, bis zu dem Stunden am Konto bleiben
- Auszahlung als eigene Buchung im Protokoll
- Saldo zum Monatsende, nicht zum Abrechnungstag
Nachtarbeit getrennt
Stunden zwischen 22 und 5 Uhr werden eigens ausgewiesen, weil daran arbeitsmedizinische und kollektivvertragliche Folgen hängen. Der Zeitraum lässt sich an den Kollektivvertrag anpassen.
- Nachtstunden je Tag und Monat
- Zeitfenster einstellbar
Häufige Fragen
Mehrarbeit liegt bei Teilzeit zwischen der vereinbarten Arbeitszeit und der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit und trägt grundsätzlich 25 % Zuschlag (§ 19d AZG). Überstunden beginnen darüber und tragen 50 %. Bei Vollzeit gibt es keine Mehrarbeit.
Feiertags-, Urlaubs- und Krankenstandsstunden werden entgeltrechtlich wie gearbeitete behandelt und zählen auf die wöchentliche Normalarbeitszeit an. Wer bei 38,5 Stunden einen Feiertag hat, leistet Überstunden also schon ab 30:48.
Dort fällt nichts aus, es wird ein bereits erworbenes Guthaben verbraucht. Würde der Zeitausgleichstag die Grenze ebenfalls senken, wären dieselben Stunden zweimal bewertet. Weil Kollektivverträge das abweichend regeln können, ist es einstellbar.
Überstunden entstehen pro Woche. Läuft eine Woche über den Monatswechsel, teilt zeitkonto sie anteilig auf beide Monate auf. Über das Jahr gleicht sich das aus.
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